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vor Beginn der ​Behandlung

als Physiotherapeutin bin ich weisungsgebunden, daher benötigen Sie/benötigst du eine ärztliche Zuweisung.

Meist muss diese dann (vor Behandlungsbeginn) von der zuständigen Krankenkasse bewilligt werden. Nach erfolgter Zahlung kann die Rechnung bei  dieser zur Kostenrückerstattung eingereicht werden.


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