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vor Beginn der Behandlung
vor Beginn der Behandlung
als Physiotherapeutin bin ich weisungsgebunden, daher benötigen Sie/benötigst du eine ärztliche Zuweisung.
Meist muss diese dann (vor Behandlungsbeginn) von der zuständigen Krankenkasse bewilligt werden. Nach erfolgter Zahlung kann die Rechnung bei dieser zur Kostenrückerstattung eingereicht werden.
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